Familienrecht

Das familienrechtliche Mandat beinhaltet die Beratung beim Eingehen
von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Es werden
die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft),
das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung
nebst deren rechtlichen Folgen wie Unterhalt, Umgangsrecht, elterliche
Sorge und Versorgungsausgleich geregelt.

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